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Nicht bettenführende Station der UMG gehen bei Corona-Prämie leer aus

Güntzler: Gesetzgeber hat Spielraum gegegeben – UMG sollte über Nachsteuerung nachdenken

In einem Brief an den Vorstand der UMG regt der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler (CDU) an, bei Vergabe der Corona-Prämien noch einmal über eine Nachsteuerung nachzudenken. „Uns als Gesetzgeber war an einer gerechten Aufteilung der Prämie gelegen, um auch innerhalb der Belegschaft der Krankenhäuser keine Ungerechtigkeiten und damit Unmut oder Neid hervorzurufen“ so Güntzler.

Die UMG hatte die Prämienzahlung nur an bettenführende Stationen ausgeführt. „Wir Bundestagsabgeordnete hatten den Entwurf der Bundesregierung um den Zusatz ergänzt, dass auch andere Beschäftigte für die Zahlung einer Prämie ausgewählt werden können. Voraussetzung ist lediglich, dass auch diese aufgrund der Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Eine Beschäftigung auf einer bettenführenden Station ist daher nicht zwingend. Ich würde mich daher freuen, wenn innerhalb des Vorstandes der UMG nochmalig über eine Nachsteuerung bei der Prämienauszahlung nachgedacht wird“, so der Bundestagsabgeordnete.

Güntzler war über den Vorgang an der UMG von einem Mitarbeiter aufmerksam gemacht worden. Er hatte sich in einem Brief an den Vorstandssprecher der UMG, Prof. Dr. Brück, gewendet. Der Bund hatte im Frühjahr dieses Jahres nochmalig einen Betrag von 450 Millionen Euro zur Zahlung einer zweiten Corona-Prämie an Klinikkräfte zur Verfügung gestellt. Die Sonderleistung war mit einer Änderung des Gesetzes zu Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen neu eingefügten § 26d in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) „Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie“ beschlossen worden.

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