Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler begrüßt ausdrücklich das Vorgehen des Landrates Marcel Riethig (SPD) zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis Göttingen. Eine Einbindung des Kreistages sei auch nicht erforderlich gewesen.
Nachdem die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, gibt es auf Landesebene immer noch keinen einheitlichen Rechtsrahmen. Eine Einigung auf diesen rechtlichen Rahmen ist bei der rot-grünen Landesregierung nicht abzusehen. „Dass der Landrat darauf nicht wartet, begrüße ich ausdrücklich.“ Sein Vorgehen ist auch so rechtlich möglich.
„Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Lebensunterhalt. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen geschehen. Die Bezahlkarte steht dabei für Kostenersparnis, bürokratische Entlastung und vor allem auch für Schutz gegen Missbrauch. Hier zu handeln und die Einführung schnellstmöglich umzusetzen, ist konsequent und verantwortungsbewusst. Insbesondere bei den derzeitigen finanziellen Herausforderungen der Kommunen ist ein weiteres Abwarten, bis ein einheitlicher Rahmen auf Landesebene vereinbart ist, nicht tragbar.“
Hintergrund:
Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine Bezahlkarte einzuführen, hatte die Bundesregierung am 1. März 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Nachdem der Bundestag das Gesetz nach ausführlichen Beratungen am 12. April 2024 verabschiedet hat, stimmte abschließend am 26. April 2024 der Bundesrat zu. Am 16. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten. Was sich im Asylbewerberleistungsgesetz geändert hat: Die Bezahlkarte wurde ausdrücklich als Leistungsform aufgenommen. Gleichzeitig wurde ihre Einsatzmöglichkeit erweitert. Das heißt, nun können alle Geflüchteten – egal wie sie untergebracht sind – die ihnen zustehenden Leistungen per Bezahlkarte erhalten. Das ändert sich durch die Gesetzesreform. Dadurch erhalten die Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten, wie sie die Leistungen erbringen können.