Wird es zukünftig ein wertbezogenenes oder ein wertunabhängige Modell bei der Berechnung der Grundsteuer geben? Diese Frage stand bei der 18. „Fritz im Dialog“-Veranstaltung am 30. Oktober 2018 zum Thema „Grundsteuerreform“ im Mittelpunkt der Diskussion.
Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Reform der Grundsteuer erläuterte Fritz Güntzler zunächst selbst den derzeitigen Stand der Reform. Als weitere fachkundige Unterstützung auf dem Podium standen ihm Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Christian A. Geiger, Erster Stadtrat der Stadt Braunschweig, Dezernent für Finanzen und Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Städtetages und Dr. Isabel Klocke, Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler, zur Seite.
Bis Ende 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschieden. Welches Modell die neue Berechnungsgrundlage bildet, ist noch nicht entschieden.
Rund 14 Mrd. Euro Grundsteuer werden insgesamt in Deutschland erhoben. Grundlage sind Einheitswerte. Im Westen Deutschlands aus dem Jahr 1964 und im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Grundstücksentwicklungen werden derzeit überhaupt nicht berücksichtigt. Daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die derzeitige Erhebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Bereits 2016 hatten sich die Länder fast auf eine Reform geeinigt. Einzig an dem Veto Bayerns und Hamburgs scheiterte eine Änderung. Damals sollte das Kostenwertmodell die gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer bilden. Dieses war eine Festlegung auf ein wertabhängiges Modell, das jedoch zudem einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht hätte.
Derzeit wird vom Bundesfinanzministerium das Flächenmodell mit Erneuerung des Einheitswertes favorisiert und geprüft. Mit diesem hätte man ein Modell, dass nicht ständig angepasst werden müsste, sondern bei welchem die Unterschiedlichkeit über den Hebesatz der Gemeinden geregelt werden würde.
Auch Esser und Klocke favorisierten das Flächenmodell. Wie Berechnungen zeigten, erzeuge dieses am „wenigsten Verlierer“, so Esser. Es sei zudem für die Kommunen einfach in der Handhabung und für den Bürger verständlich, ergänzte Klocke. Eine wertabhängige Grundsteuer sei nicht fair. Der Bodenrichtwert sei nur relevant, wenn Häuser verkauft würden. Wenn es aber vom Eigentümer bzw. vom Mieter lediglich genutzt werde, hätten diese vom höheren Wert eines Hauses nichts und müssten bei einer wertabhängigen Grundsteuer eigentlich ohne Grund tiefer in die Tasche greifen.
Zudem sei für die meisten Gebiete in Deutschland überhaupt kein Bodenrichtwert ermittelt.
Geiger erläuterte zunächst, warum die Grundsteuer derart wichtig für die Kommunen sei. Sie sei Objektsteuer, daher unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers. Sie fließe in kommunale Leistungen und unterstütze die Infrastruktur der Städte und Gemeinden. So unterstütze sie bspw. den Nahverkehr, Bäder oder andere freiwillige Leistungen. Seiner Meinung nach sei das Kostenwertmodell zu bevorzugen.
Eines steht jedoch fest: die Grundsteuer bleibt für die Kommunen über die Hebesätze steuerbar. Diese sollten nach einhelliger Meinung des Podiums innerhalb einer Gemeinde einheitlich sein.
Das Bundesfinanzministerium wird bald seinen Vorschlag zur Reform vorlegen. Bund und Länder sollten sich in der Folge schnell einigen. Nur so werden die Fristen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden können.