Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag erstmals das „Bürgergeldgesetz“ beraten. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler (CDU): „Die Ampel-Koalition gibt mit dem Bürgergeldgesetz das Gleichgewicht von Fördern und Fordern auf. Damit begeht sie einen arbeitsmarktpolitischen Sündenfall.
Derzeit gibt es rund 1,9 Millionen unbesetzte Stellen. Wir sollten alles dafür tun, Menschen in Arbeit zu bringen, statt in einem sogenannten ‚Bürgergeld‘ zu verwalten. Die Bundesregierung sollte sich auf eine bessere Vermittlung und Eingliederung in Arbeit und wirkungsvolle Verwaltungsstrukturen konzentrieren und dabei die Möglichkeit von Leistungskürzungen beibehalten. Außerdem müssen vor allem junge Menschen besser gefördert werden. Sie dürfen gar nicht erst in einen dauerhaften Leistungsbezug geraten. Das wäre ein Ausdruck von Respekt.
Nach Vorstellung der Ampel-Regierung sollen Bezieher von Bürgergeld künftig in wesentlich geringerem Umfang als bisher an der Vermittlung in Arbeit mitwirken müssen. Innerhalb der ersten sechs Monate soll es bei Pflichtverstößen keine Leistungskürzungen mehr geben. Die Angemessenheit der Wohnung und der Heizkosten sollen zwei Jahre lang nicht mehr geprüft und in dieser Zeit soll ein Schonvermögen bis 60.000 Euro anerkannt werden. Angesichts dieser Änderungen dürften sich manche Bezieher von Bürgergeld künftig die Frage stellen, ob es sich überhaupt noch lohnt, eine neue Arbeit zu finden. Der Ampel-Plan schwächt den Leistungsgedanken und schlägt angesichts des Arbeitskräftemangels eine völlig falsche Richtung ein. Wir müssen beim Fördern besser werden und dürfen auf das Prinzip des Forderns nicht verzichten.“