Du betrachtest gerade Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale würde auch Göttinger Vereinen helfen

Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale würde auch Göttinger Vereinen helfen

„Ich bin fassungslos über die Antwort der Regierung. Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft auch in Göttingen. Gerade im Sport steht das Ehrenamt für Zusammenhalt und Gemeinsinn. Millionen von Ehrenamtlichen leisten Tag für Tag einen unschätzbaren Beitrag zur Stärkung dieser Werte – ohne große finanzielle Anerkennung, oft unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wurde zuletzt mit Wirkung ab 2021 erhöht. Eine Erhöhung der steuerlichen Freibeträge würde die Möglichkeit geben, dass die notwendigen Erhöhungen der Entschädigungen entsprechend der Inflation auch in voller Höhe bei den Ehrenamtlichen ankommen“, so der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler (CDU), Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Sportausschuss.

Güntzler hatte in einer schriftlichen Einzelfrage die Bundesregierung gefragt, ob eine Anpassung der Beträge an die Inflation vorgenommen werden würde. Die Bundesregierung sieht in ihrer Antwort keine Notwendigkeit der Anpassung. Im Gespräch mit vielen Ehrenamtlern in seinem Wahlkreis war die Forderung immer, dass an dieser Stelle nachgebessert werden müsse.

„Es ist völlig unverständlich und einfach nur ärgerlich, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Einzelfrage erklärt, die Freibeträge für Ehrenamtliche nicht anpassen zu wollen. Es reicht nicht nur über die Bedeutung des Ehrenamts und den Zusammenhalt im Sport zu sprechen. Es braucht auch konkrete Maßnahmen. Ich fordere, wie auch schon der Bundesrat, dass die Übungsleiter-, die Ehrenamtspauschale und die Freigrenze für Einkünfte aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine dringend der Höhe nach an die Kostensteigerungen angepasst wird. Es gilt das Ehrenamt zu stärken und wertzuschätzen“, so der Finanz- und Sportpolitiker.

„Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahressteuergesetz 2020 mit Wirkung ab dem 1.1.2021. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Herausforderungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen muss die Politik reagieren. Die steuerliche Entlastung von Ehrenamtlichen ist kein „Luxus“, sondern eine notwendige Wertschätzung ihrer Arbeit. Eine Anpassung sollte endlich vorgenommen werden – das ist das, was wir den Menschen schuldig sind, die tagtäglich für unsere Gesellschaft einstehen. Ich werde mich weiterhin für steuerliche Verbesserungen einsetzen“, so Güntzler abschließend.