Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Die Einreichungsfrist am 31.3.2024 wird nicht reichen, um die geforderten Abrechnungen pünktlich einzureichen.
Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Fritz Güntzler (CDU): „Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen sind bereits jetzt am Bürokratie-Limit. Die kurzen Fristen bei den Corona-Schlussabrechnungen sind nicht zu halten. Der Zeitdruck erhöht die Fehlerwahrscheinlichkeit und das Haftungsrisiko. Wir fordern das Bundeswirtschaftsministerium daher auf, die Einreichungsfrist bis zum 31.12.2024 zu verlängern. So könnten zudem in der Sache ungerechtfertigte Rückforderungen, die nur durch versäumte Fristen entstehen, vermieden werden.“
Kritisch sieht Güntzler auch den Prüfungsansatz: „Die Tiefe der Prüfung und die kurzen Fristen stehen in keinem Verhältnis. Es wäre besser, nicht alle Belege einzufordern, sondern die bei der Prüfung risikoorientiert vorzugehen und hohe Pauschalbeträge anzusetzen“.